Rechtsgebiete

ARBEITSRECHT

MIETRECHT

VERKEHRSUNFALLRECHT

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen AnwaltVerein.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertrete ich seit vielen Jahren Arbeitnehmer, Tarifangestellte und AT-Mitarbeiter sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im Zusammenhang mit der rechtlichen Durchsetzung ihrer vertraglichen oder tariflichen Ansprüche, der Abwehr von betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen und von Abmahnungen sowie beim Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Darüber hinaus zählen zu meinen Mandanten diverse Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen, etwa aus dem Sanitär- und Heizungsbaubereich, dem Schreiner-/Tischlerhandwerk, dem Bäckerhandwerk sowie dem Personaldienstleistungssektor und der Arbeitnehmerüberlassung, die ich in allen arbeitsrechtlich relevanten Fallgestaltungen sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich vertrete.

Das Arbeitsrecht ist eine überaus komplexe Materie, die nach wie vor keine einheitliche Kodifizierung erfahren hat, sondern dessen Regelungen über eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen verstreut sind. Darüber hinaus wird das Arbeitsrecht in wesentlichen Teilen durch die Rechtsprechung geprägt und ausgestaltet, wobei neben den nationalen Gerichten auch in immer stärkeren Umfang die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Auswirkungen auf die Auslegung der Gesetze entfaltet.

Wesentliche Teilbereiche meiner außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts sind:

  • Kündigungen und Kündigungsschutzklagen;
  • Abmahnungen und andere arbeitsrechtliche Sanktionen;
  • Arbeitsvertragsgestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen;
  • Prüfung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen;
  • Entgeltfortzahlung, Sonderzahlungen, Gratifikationen;
  • Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverhältnisse;
  • Mutterschutz;
  • Elternzeit;
  • Arbeitnehmerüberlassung.

Zwar besteht in Urteilsverfahren der 1. Instanz (also bei Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht) – anders als im allgemeinen Zivilrecht – kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der  Anwaltskosten gegenüber der unterlegenen Partei (§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG). Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann es sich aber gleichwohl lohnen, sich bezüglich Ihrer berechtigten Ansprüche anwaltlich beraten zu lassen und diese notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Über die hierdurch entstehenden Kosten informiere ich Sie vor einer Mandatierung selbstverständlich transparent und verständlich, so dass Sie frei entscheiden können, ob eine Mandatserteilung für Sie in Betracht kommt.

Wenn Sie mietrechtliche Probleme oder Fragestellungen haben, sind Sie bei mir in den besten Händen.

Ich vertrete seit 1997 sowohl Mieter als auch Vermieter in allen das Mietrecht betreffenden Sachverhalten. Ganz gleich, ob es um den Ausspruch oder die Abwehr einer Kündigung des Mietverhältnisses, eine Räumungsklage, strittige Schadensersatzforderungen während des Laufs oder nach Beendigung des Mietverhältnisses oder um eine Betriebskostenabrechnung geht:

Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Anliegen für mich stets oberste Priorität hat und dass ich Ihre Interessen als Mieter oder Vermieter sowohl außergerichtlich  als auch gerichtlich immer nachdrücklich und rechtlich fundiert vertreten werde.

Dabei behalte ich stets auch Ihre Kosten im Blick:  Im Rahmen eines mir erteilten Mandats überprüfe ich bei entsprechendem Anlass durch die Abfrage diverser Datenbanken, ob die teilweise mit nicht unerheblichen Kosten verbundene gerichtliche Titulierung oder die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten tatsächlich sinnvoll und angezeigt sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, berate ich Sie kompetent hinsichtlich etwaiger zur Verfügung stehender, weniger kostenintensiver alternativer Maßnahmen.   

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen AnwaltVerein vertrete ich meine Mandanten kompetent in allen verkehrs- und verkehrsunfallrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehört neben den zivilrechtlichen Aspekten des Verkehrs- und Verkehrsunfallrechts auch die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. 

Meine Tätigkeit in Verkehrsunfallsachen umfasst sowohl die außergerichtliche wie auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Fahrer, Halter oder Geschädigter bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie als Fahrradfahrer oder Fußgänger. Gleichgültig, ob es sich um einen bloßen Sachschaden oder eine komplexe Unfallangelegenheit mit schwerwiegenden Personenschäden handelt:  Sie stehen als Mandant immer im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit und ich bin stets motiviert, für Sie schnellstmöglich eine optimale Schadensregulierung zu erreichen.

Dabei sind die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit bei nicht von Ihnen selbst verschuldeten Unfallereignissen häufig vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu erstatten; bei eindeutigen Fallgestaltungen bzw. einer entsprechenden Haftungserklärung der gegnerischen Haftpflichtversicherung mache ich meine Kosten dann nach Abschluss der Angelegenheit dort geltend, so dass meine Tätigkeit für Sie unter Umständen vollständig kostenfrei bleiben kann.

Es macht insoweit regelmäßig keinen Sinn, auf teilweise bereits kurz nach dem Unfallereignis eingehende Angebote des gegnerischen Haftpflichtversicheres einzugehen, mit denen eine schnelle und unproblematische Regulierung in Aussicht gestellt wird, wenn im Gegenzug auf die Hinzuziehung eines Ihre Interessen vertretenden Rechtsanwaltes und die Einholung eines Schadengutachtens eines unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verzichtet wird. Nur durch die Beauftragung eines nur Ihnen verpflichteten, fachlich kompetenten Rechtsanwaltes ist gewährleistet, dass Ihre Ansprüche tatsächlich vollständig und ordnungsgemäß angemeldet und auch dementsprechend reguliert werden!

Böse Zungen behaupten, das Wohnungseigentum vereinige alle Nachteile von Miete  und Kauf. Auch wenn nicht ganz von der Hand zu weisen ist, dass es Einzelfälle geben mag, in denen diese Einschätzung ausnahmsweise zutrifft, gilt dies für die Mehrzahl der Fälle aber sicher nicht.

Allerdings ist es gerade im Wohnungseigentumsrecht, das wie wenige andere Rechtsgebiete in großen Teilen von einer nicht immer einheitlichen Rechtsprechung geprägt ist, wichtig, dass Sie als Eigentümer oder Verwalter einen verlässlichen und kompetenten Ansprechpartner haben, der Sie bei allen Problemstellungen rechtssicher durch den „Dschungel“ des Wohnungseigentumsrechts lotst.

Ich berate und vertrete Wohnungseigentümer, Verwalter und Mieter von Wohnungseigentum seit etlichen Jahren in allen relevanten wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bezüglich

  • Fehlerhafter Beschlüsse und ihrer Folgen;
  • Wahrung von Fristen;
  • Beschlussanfechtungsklagen;
  • Änderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung;
  • Rechten und Pflichten bei der Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum;
  • Baulicher Veränderungen und Rückbau;
  • Instandhaltung und Modernisierung;
  • Überprüfung der Jahresabrechnung;
  • Mängel am Sonder- und/oder Gemeinschaftseigentum;
  • Schadensersatzansprüchen des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft und/oder dem Verwalter und Handwerkern oder sonstigen Dritten;
  • Beitreibung von Hausgeldforderungen und Umlagen.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch bei allen rechtlichen Fallgestaltungen,  in denen Sie Ihr Wohnungseigentum vermietet haben und sich Probleme mit dem Mieter ergeben oder in denen Sie als Mieter von Wohnungseigentum Probleme mit dem Vermieter oder einzelnen Wohnungseigentümern haben,  mit Rat und Tat zur Seite.

Über die anfallenden Kosten kläre ich Sie natürlich vor einer Mandatierung transparent und zuverlässig auf. 

Natürlich gehört auch das Allgemeine Zivilrecht mit seinen Nebenbereichen zu den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten. Gleichgültig, ob es um vertragsrechtliche Fragestellungen, um Schadensersatz- oder Regressforderungen aller Art, um Forderungseinzug oder die Einleitung oder Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geht: Sie können sich darauf verlassen, stets kompetent und engagiert vertreten zu werden. Dabei stehe ich Ihnen sowohl beratend wie auch bezüglich der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung tatkräftig zur Seite.

Auf dem Gebiet des Zivilrechts biete ich insbesondere folgende Leistungen an:

  • Beratung und rechtliche Vertretung von kleinen und mittleren Unternehmen, Vereinen, Ärzten und Freiberuflern;
  • Prüfung und Entwurf von Verträgen;
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Kaufverträgen (Minderung, Schadensersatz, Rückabwicklung etc.);
  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Online-Käufen/Online-Auktionen;
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Kfz-Leasingverträgen und sonstigen Leasingverträgen;
  • Forderungseinzug;
  • Mahnverfahren und Klageverfahren zur Anspruchsdurchsetzung;
  • Zwangsvollstreckung und Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen.

Auch bei zivilrechtlichen Mandaten dürfen Sie natürlich eine transparente Übersicht über die voraussichtlich entstehenden Kosten erwarten, damit Sie die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Rechtsverfolgungsmaßnahmen konkret einschätzen können.

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